1.1 Wie erfolgt bei einer Preisänderung der Stadtwerke Essen AG die Abgrenzung in der Rechnung?
Dies kann durch Selbstablesung erfolgen oder der Stand wird auf Basis der letzten Verbräuche errechnet. Es wird ein Tagesdurchschnitt zu Grunde gelegt.
1.2 Was beinhaltet die jährliche Verbrauchsabrechnung?
Einmal im Jahr versenden wir die Verbrauchsabrechnung. Für viele erscheint diese auf den ersten Blick sehr umfangreich und dadurch kompliziert. Um dennoch übersichtlich zu bleiben, haben wir die wichtigsten Informationen auf der ersten Seite Ihrer Rechnung platziert.
1.3 Warum gibt es Abrechnungen mit zeitlicher Aufteilung?
In der Regel umfasst eine Abrechnung einen Zeitraum von rund zwölf Monaten. Ergeben sich in dieser Zeit jedoch zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung der Verbrauchsmengen erforderlich – bis zum Änderungstermin (nach altem Stand) und für die Zeit danach (nach neuem Stand).
1.4 Gibt es andere Abrechnungsmöglichkeiten?
Die Stadtwerke Essen AG bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stromabrechnung in diversen Abständen abzurechnen. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung des Stromverbrauchs in 12-monatlichen Abständen (ganzjährige Abrechnung). Die Stadtwerke Essen AG erhebt monatliche Abschlagszahlungen. Abweichend davon bieten wir Ihnen auch an, Ihren Stromverbrauch monatlich, viertel- oder halbjährlich (unterjährige Abrechnung) abzurechnen. Grundlage dafür ist die gesonderte Vereinbarung über die unterjährige Abrechnung des Stromverbrauchs nach Maßgabe folgender Ziffern:
a) Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist den Stadtwerken vom Kunden in Textform spätestens einen Monat vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen. In der Mitteilung sind anzugeben:
• die Angaben zum Kunden (Firma, Familienname, Vorname, Geburtstag, Adresse und Kundennummer),
• die Zählernummer,
• ggf. die Angaben zum Messstellenbetreiber (Firma, Registergericht, Registernummer, Adresse), falls der Messstellenbetrieb nicht durch den örtlichen Netzbetreiber, sondern durch ein anderes Unternehmen durchgeführt wird,
• der Zeitraum der gewünschten unterjährigen Abrechnung (monatlich, viertel- oder halbjährlich),
• das gewünschte Anfangsdatum der unterjährigen Abrechnung.
b) Die Stadtwerke werden dem Kunden schnellstmöglich nach Eingang der Mitteilung des Kunden ein Angebot für eine Vereinbarung über die unterjährige Abrechnung übersenden.
c) Die Kosten betragen 9,45 € brutto (7,94 € netto) pro Abrechnung.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Vereinbarung zur unterjährigen Abrechnung. Bitte laden Sie diese herunter und füllen sie aus, wenn Sie sich für eine unterjährige Abrechnung entscheiden.
1.5 Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Kündigung vor Ablauf des Abrechnungsjahres?
Sollte aufgrund einer Kündigung eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, wird der aktuelle Zählerstand mit den geleisteten Abschlägen abgeglichen. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und verbrauchten Energie wird dann zeitnah beglichen (Rückerstattung bzw. Nachzahlung).
1.6 Warum gibt es keinen Grundpreis?
Klaro!-Strom ist ein faires und transparentes Stromprodukt. Da es keinen Grundpreis gibt, zahlen Sie nur das, was Sie auch verbrauchen. Der Arbeitspreis ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils vereinbarte Tarif.
1.7 Wenn der Strompreis sinkt, wird dann auch mein monatlicher Abschlag gesenkt?
Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich innerhalb eines Abrechungsjahres nicht. Preisänderungen werden in der Verbrauchsabrechnung bzw. der Schlussrechnung berücksichtigt.
2.1 Kostet der Lieferantenwechsel etwas?
Nein. Der Lieferantenwechsel ist kostenfrei.
Wir werden einen Lieferantenwechsel unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen des bisherigen Versorgers veranlassen.
2.2 Wie kompliziert ist der Lieferantenwechsel?
Für Sie ist der Lieferantenwechsel unkompliziert. Haben Sie sich für den Wechsel zu uns entschieden, müssen Sie sich nur bei uns anmelden. Dazu reicht der ausgefüllte Stromlieferungsvertrag. Wir übernehmen dann sämtliche Formalitäten, auch die Abmeldung beim bisherigen Versorger.
2.3 Ist ein Wechsel zu der Stadtwerke Essen AG bei Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen möglich?
Nein, ein Wechsel ist leider nicht möglich.
Für eine Energieberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
2.4 Wie lange dauert der Lieferantenwechsel?
Der Lieferantenwechsel erfordert eine Vorlaufzeit von sechs bis zehn Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Stromlieferung durch uns.
2.5 Welche Angaben benötigt die Stadtwerke Essen AG, wenn ich ausziehe?
Bei einem Wohnungswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür brauchen wir von Ihnen folgende Angaben oder Unterlagen:
• Zählernummer
• Zählerstand am Tag des Auszugs
• Ihre neue Anschrift, damit wir Ihnen die Schlussrechnung zustellen können
3.1 Was ist, wenn ich technische Fragen oder Probleme in Bezug auf meinen Zähler oder die Leitungen habe?
Für technische Fragen ist der örtliche Netzbetreiber (RWE Rhein Ruhr AG) Ihr Ansprechpartner. Im Falle eines Stromausfalls wenden Sie sich bitte ebenfalls an den örtlichen Netzbetreiber.
3.2 Wo finde ich meinen Stromzähler und die Zählernummer?
Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart. Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung und natürlich auch auf dem Stromzähler.
4.1 Welche Abgaben sind im Bruttopreis enthalten?
In unserem Bruttopreis sind enthalten: Die gesetzlichen Abgaben wie Umsatzsteuer, Stromsteuer, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Abgabe zur Förderung von Erneuerbaren Energien. Die vom örtlichen Netzbetreiber (RWE Rhein Ruhr AG) in Rechnung gestellten Kosten für Netznutzung, Zähler, Messung, Abrechung und Konzessionsabgabe sind ebenfalls enthalten.
5.1 Was versteht man unter dem Begriff Residualmix?
Der Residualmix stellt den Gesamtunternehmensmix abzüglich sämtlicher Produktmixe dar.
Die Grafik können Sie durch anklicken vergrößern.
6.1 Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant?
Der Netzbetreiber (RWE Rhein Ruhr AG) ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig. Stromlieferanten hingegen sind für die Lieferung des Stroms verantwortlich.
6.2 Wie hoch ist mein durchschnittlicher Stromverbrauch?
Im Klaro!-Stromlieferungsvertrag wird der jährliche Energiebedarf abgefragt, um die Höhe der Abschlagszahlungen zu ermitteln. Sie können sich an den nachfolgenden Richtwerten orientieren:
• Einpersonen-Haushalt: 1.970 kWh/Jahr
• Zweipersonen-Haushalt: 3.210 kWh/Jahr
• Dreipersonen-Haushalt: 4.260 kWh/Jahr
• Vierpersonen-Haushalt: 4.750 kWh/Jahr
Diese Werte können allerdings deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen, je nachdem, ob man beispielsweise viele Elektrogeräte betreibt oder nicht. Genauere Anhaltspunkte liefert ein Blick auf die letzte Stromrechnung.
6.3 Ab wann werde ich von der Stadtwerke Essen AG beliefert?
Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt. Eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Versorger können den Lieferantenwechsel natürlich hinauszögern.
6.4 Was muss beim Ausfüllen des Klaro!-Stromlieferungsvertrages beachtet werden?
Neben den üblichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung) sind der Name des aktuellen Stromlieferanten, die dortige Kundenummer, die Nummer des eigenen Stromzählers sowie der aktuelle Zählerstand und der Vorjahresverbrauch anzugeben. Bitte vergessen Sie nicht anzukreuzen, dass Sie das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen haben. Wichtig: Nur wenn der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird, ist ein Wechsel möglich.
6.5 Werde ich von Ihnen informiert, falls sich die Preise der Stadtwerke Essen AG verändern?
Selbstverständlich werden Sie von uns per Brief über Preisänderungen informiert. Zusätzlich werden die Preise im Internet unter www.stadtwerke-essen.de und www.klaro-essen.de/Strom aktualisiert.
6.6 Welchen Service bietet die Stadtwerke Essen AG im Vergleich zu sonstigen Stromlieferanten?
Wir bieten Kundennähe und eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum.
Weiterhin profitieren Sie von vielen anderen Produkten und Dienstleistungen wie z. B. der Stadtwerke Essen-Card. In der Sparte Gas bieten wir Ihnen Förderprogramme, unter anderem für Heizungsmodernisierung, Wärmelieferung, Heizkostenabrechnung und Messdienstleistungen.
6.7 Gibt es ein Kombiangebot Gas und Strom?
Nein, zurzeit nicht.